Widerrufsrecht
Gesetzlicher Ausschluss / WIDERRUFSBELEHRUNG
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB) besteht bei Fernabsatzverträgen (Online-Kauf) kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die:
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schnell verderben können, oder
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deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Da Wurst und Fleisch in der Regel genau unter diese Kategorie fallen, hat der Gesetzgeber hier den Händler geschützt, da er die Ware nach einer Rücksendung aufgrund der Verderblichkeit nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll weiterverkaufen könnte.